Fakten statt Vorwürfe
Was steht tatsächlich in den offiziellen Programmen?
Politische Diskussionen werden häufig mit zugespitzten Aussagen, einzelnen Zitaten oder persönlichen Äußerungen geführt.
Auf dieser Seite möchten wir deshalb bewusst unterscheiden zwischen:
1. der offiziellen Programmatik der AfD,
2. der geltenden Rechtslage in Deutschland und
3. der eigenen politischen Position des AfD-Ortsverbandes Erlenbach-Mechenhard-Streit.
Persönliche Äußerungen einzelner Mitglieder oder Funktionsträger sind nicht automatisch Bestandteil eines Parteiprogramms oder eines Parteitagsbeschlusses.
Entscheidend für die Darstellung der offiziellen Parteiposition auf dieser Seite sind daher veröffentlichte Programme und Beschlüsse.
„Remigration ist doch unmenschlich – ihr wollt Menschen rausschmeißen!“
Was bedeutet „Remigration“ nach der offiziellen AfD-Programmatik?
Der Begriff „Remigration“ wird in der öffentlichen und politischen Diskussion unterschiedlich verwendet.
Der AfD-Bundesvorstand hat deshalb am 29. Januar 2024 ein eigenes Positionspapier zur Definition des Begriffs beschlossen.
Darin beschreibt die AfD Remigration im Kern als Maßnahmen und Anreize für eine rechtsstaatliche und gesetzeskonforme Rückkehr beziehungsweise Rückführung von Personen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen oder bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung vorliegen.
Auch das Bundestagswahlprogramm 2025 verwendet ausdrücklich den Begriff „Remigration“.
Dort werden unter anderem genannt:
-
konsequentere Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen,
-
stärkere Förderung freiwilliger Rückkehr,
-
Überprüfung eines Schutzstatus, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen dauerhaft entfallen,
-
vorrangige Rückführung ausländischer Gefährder, Extremisten und schwerer Straftäter,
-
erleichterte Ausweisung ausländischer Straftäter insbesondere bei schweren Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikten sowie organisierter Kriminalität,
-
stärkere Berücksichtigung der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts bei langfristiger Einwanderung, soweit keine Schutzgründe entgegenstehen.
Quelle: AfD, Bundestagswahlprogramm 2025, Kapitel „Asyl- und Migrationspolitik“, insbesondere S. 101 ff.
Was die offizielle AfD-Definition ausdrücklich nicht fordert
Im offiziellen Positionspapier zur Remigration erklärt die AfD ausdrücklich, dass zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund nicht unterschieden werden soll.
Ebenfalls ausdrücklich abgelehnt werden dort:
• willkürliche kollektive Abschiebungen von Ausländern unabhängig von ihrem individuellen Aufenthaltsrecht
und
• die Abschiebung deutscher Staatsbürger aufgrund eines Migrationshintergrundes.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist dabei rechtlich von zentraler Bedeutung.
Das Aufenthaltsgesetz bezeichnet als „Ausländer“ grundsätzlich Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Deutsche Staatsangehörige sind deshalb nicht Adressaten einer ausländerrechtlichen Abschiebung.
Artikel 16 Grundgesetz schützt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit vor einer willkürlichen Entziehung.
Was sagt das geltende deutsche Recht?
Ein Teil dessen, was in der politischen Diskussion als „Rückführung“ bezeichnet wird, existiert bereits heute im deutschen Aufenthaltsrecht.
Ausreisepflicht
Nach § 50 Aufenthaltsgesetz besteht grundsätzlich eine Ausreisepflicht, wenn ein erforderlicher Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr vorhanden ist.
Abschiebung
§ 58 Aufenthaltsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen eine vollziehbare Ausreisepflicht durch Abschiebung durchgesetzt werden kann.
Eine Abschiebung erfolgt also nicht allein aufgrund einer politischen Forderung oder wegen der Herkunft eines Menschen, sondern benötigt eine gesetzliche Grundlage.
Straftaten und Ausweisung
Nach § 53 Aufenthaltsgesetz kann bei der Ausweisung eines ausländischen Staatsangehörigen unter anderem eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden.
Dabei schreibt das Gesetz ausdrücklich eine Abwägung des jeweiligen Einzelfalls vor.
Eine Straftat führt deshalb nicht automatisch in jedem Fall zu einer Abschiebung.
Abschiebungsverbote
Genauso wichtig ist die andere Seite des Rechtsstaates:
Deutschland darf Menschen nicht ohne Weiteres in Staaten abschieben, in denen ihnen beispielsweise Verfolgung oder bestimmte erhebliche Gefahren für Leben oder Freiheit drohen.
Diese Schutzvorschriften ergeben sich unter anderem aus § 60 Aufenthaltsgesetz sowie aus dem deutschen und internationalen Flüchtlingsrecht.
Unsere Position vor Ort
AfD-Ortsverband Erlenbach-Mechenhard-Streit
Unabhängig von bundespolitischen Schlagworten möchten wir klar darstellen, welchen Maßstab wir als Ortsverband für eine vernünftige Einwanderungs- und Integrationspolitik anlegen.
Deutschland ist unser gemeinsames Land – für Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund. Wir wollen in einem Deutschland leben, das seine gewachsene Kultur, seine Traditionen und die Art unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens bewahrt und gleichzeitig jedem die Möglichkeit gibt, Teil dieser Gemeinschaft zu sein.
Für uns ist nicht entscheidend, woher ein Mensch kommt, sondern wie er sich in unserem Land verhält und ob Integration gelingt. Wer dauerhaft bei uns leben möchte, respektiert unsere Gesetze, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Lebensweise. Wo unterschiedliche kulturelle Vorstellungen miteinander in Konflikt geraten, sind für uns das deutsche Recht und unsere verfassungsmäßige Ordnung der verbindliche Maßstab.
Menschen, die dauerhaft nach Deutschland einwandern möchten, sind aus unserer Sicht willkommen, wenn sie
- auf legalem Weg nach Deutschland kommen,
- grundsätzlich bereit und in der Lage sind, für sich und ihre Familie selbst Verantwortung zu übernehmen,
- unsere Gesetze und die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren und anerkennen,
- die deutsche Sprache erlernen,
- unsere freiheitliche Lebensweise sowie die kulturellen Gepflogenheiten unseres Landes respektieren,
- sich in Gesellschaft, Arbeitsleben und Gemeinschaft integrieren,
- ihre Kinder bei einer erfolgreichen Integration unterstützen,
- ihre Rechte wahrnehmen, aber ebenso ihre Pflichten gegenüber unserem Gemeinwesen erfüllen,
- friedlich mit ihren Mitmenschen zusammenleben und
- nicht mit dem Ziel nach Deutschland einwandern, dauerhaft allein von staatlichen Sozialleistungen zu leben.
Für Menschen, denen Deutschland nach geltendem Recht Schutz wegen Verfolgung oder anderer gesetzlich anerkannter ernsthafter Gefahren gewährt, gelten selbstverständlich die entsprechenden gesetzlichen Schutzbestimmungen.
Unsere Position lässt sich deshalb einfach zusammenfassen:
Herkunft ist für uns nicht entscheidend. Entscheidend sind Rechtsstaatlichkeit, Eigenverantwortung, Integration und die Anerkennung der Regeln unseres gemeinsamen Zusammenlebens.
Originalquellen statt Hörensagen
Wir möchten ausdrücklich dazu ermuntern, sich nicht ausschließlich auf Aussagen von Befürwortern oder Gegnern einer Partei zu verlassen.
Lesen Sie die Originaldokumente und bilden Sie sich selbst eine Meinung.
Quellen
[1] Alternative für Deutschland:
Bundestagswahlprogramm 2025, Kapitel „Asyl- und Migrationspolitik“
[2] Alternative für Deutschland:
Positionspapier des Bundesvorstandes vom 29. Januar 2024: „Wie die AfD den Begriff Remigration definiert“
[3] Alternative für Deutschland:
Grundsatzprogramm – Kapitel „Einwanderung, Integration und Asyl“
[4] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 2 Aufenthaltsgesetz – Begriff des Ausländers
[5] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 5 Aufenthaltsgesetz – allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
[6] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 50 Aufenthaltsgesetz – Ausreisepflicht
[7] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 53 Aufenthaltsgesetz – Ausweisung
[8] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 58 Aufenthaltsgesetz – Abschiebung
[9] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 60 Aufenthaltsgesetz – Abschiebungsverbote
[10] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 16 und Artikel 16a
Stand der Quellen und Rechtslage: 8. September 2026.
Hinweis: Diese Seite dient der Information über politische Positionen und öffentlich zugängliche Rechtsgrundlagen. Die politischen Vorstellungen des Ortsverbandes sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet und stellen keine Beschreibung der in jedem Einzelfall geltenden aufenthalts- oder asylrechtlichen Voraussetzungen dar.